Prüfungen

 

Ich führe in Ihrem Auftrag die periodische Sicherheitsprüfung an der bestehenden Anlage im Sinne der Niederspannungs-Installations-Verordnung (NIV) durch. Falls ich Mängel feststelle, erhalten Sie von mir ein Mängelprotokoll (Protokoll der periodischen Sicherheitsprüfung) zur Weitergabe an Ihren Elektroinstallateur, um die Mängel beheben zu können. Bei mängelfreier Anlage bzw. nach erfolgter Mängelbehebung stelle ich Ihnen den Sicherheitsnachweis (SiNa) aus und lassen der Netzbetreiberin eine Kopie zukommen.

 

Periodische Kontrolle

Die rechtlichen Vorgaben

Alle elektrischen Gebäudeinstallationen unterliegen einer periodischen und gesetzlich geregelten Kontrollpflicht gemäss der Niederspannungs-Installations-Verordnung (NIV) vom 7. Nov. 2001.

Zur Anlagenüberprüfung sind ausschliesslich fachlich ausgewiesene unabhängige Kontrollorgane und akkreditierte Inspektionsstellen mit Kontrollbewilligungen des Eidg. Starkstrominspektorates (ESTI) zugelassen.

Anlagenbesitzer sind grundsätzlich für ihre Einrichtungen selbst verantwortlich und werden daher vom Energielieferanten (Netzbetreiberin) periodisch aufgefordert, einen Sicherheitsnachweis für Ihre Anlage zu erbringen.

Alle Gebäudeinstallationen sind aufgrund ihres Zwecks und Nutzung in Kontrollperioden eingeteilt. Die diesbezügliche Vorgabe findet sich im Anhang der oben erwähnten Verordnung.

Grundsätzlich erfolgt in der Verordnung eine Unterteilung in Periodizitäten von 1, 5, 10 oder 20 Jahren.

 

Info aus Erfahrung für Sie

Elektrische Anlagen werden nicht im eigentlichen Sinne gewartet und funktionieren in der Regel unauffällig und zuverlässig über viele Jahre, vorausgesetzt Planung und Realisierung erfolgte aus
sachkundiger Hand.

Wie an allem, nagt jedoch auch an elektrischen Installationen der Zahn der Zeit. Die Alterung der Installationsmaterialien ist jedoch nicht ohne weiteres zu erkennen und wirkt sich nicht zwingend auf den momentanen Betrieb aus.

Umso unberechenbarer können jedoch die Auswirkungen von mängelbehafteten Anlagen sein. Sachschäden an elektrischen Geräten und Liegenschaften und weitaus tragischer sind
Personenschäden die sich daraus ergeben.

Eine jede Überprüfung einer elektrischen Anlage ist mit grösster Sorgfalt anzugehen und ist durch den Gesetzgeber im Rahmen der Niederspannungs-Installations-Verordnung streng geregelt bzw.
vorgegeben.

Die Überprüfung der elektrischen Gebäudeinstallationen erfolgt immer auch im eigenen Interesse des verantwortlichen Anlagebesitzers und bewahrt Ihn weitgehenst vor unangenehmen Ereignissen und daraus folgenden Haftungsansprüchen von geschädigten Drittpersonen. Eine periodische Sicherheitsprüfung ist daher eine Vertrauensangelegenheit und eine Dienstleistung im Sinne der alltäglichen Sicherheit zu Hause und am Arbeitsplatz.