Ich führe in Ihrem Auftrag die periodische Sicherheitsprüfung an der bestehenden Anlage im Sinne der Niederspannungs-Installations-Verordnung (NIV) durch. Falls ich Mängel feststelle, erhalten Sie von mir ein Mängelprotokoll (Protokoll der periodischen Sicherheitsprüfung) zur Weitergabe an Ihren Elektroinstallateur, um die Mängel beheben zu können. Bei mängelfreier Anlage bzw. nach erfolgter Mängelbehebung stelle ich Ihnen den Sicherheitsnachweis (SiNa) aus und lassen der Netzbetreiberin eine Kopie zukommen.
Periodische Kontrolle
Die rechtlichen Vorgaben
Alle elektrischen Gebäudeinstallationen unterliegen einer periodischen und gesetzlich geregelten Kontrollpflicht gemäss der Niederspannungs-Installations-Verordnung (NIV) vom 7. Nov. 2001.
Zur Anlagenüberprüfung sind ausschliesslich fachlich ausgewiesene
unabhängige Kontrollorgane und akkreditierte Inspektionsstellen mit
Kontrollbewilligungen des Eidg. Starkstrominspektorates (ESTI)
zugelassen.
Anlagenbesitzer sind grundsätzlich für ihre
Einrichtungen selbst verantwortlich und werden daher vom
Energielieferanten (Netzbetreiberin) periodisch aufgefordert, einen Sicherheitsnachweis für Ihre Anlage zu erbringen.
Alle Gebäudeinstallationen sind aufgrund ihres Zwecks und Nutzung in
Kontrollperioden eingeteilt. Die diesbezügliche Vorgabe findet sich im
Anhang der oben erwähnten Verordnung.
Grundsätzlich erfolgt in der Verordnung eine Unterteilung in Periodizitäten von 1, 5, 10 oder 20 Jahren.
Info aus Erfahrung für Sie
Elektrische Anlagen werden nicht im eigentlichen Sinne gewartet und
funktionieren in der Regel unauffällig und zuverlässig über viele
Jahre, vorausgesetzt Planung und Realisierung erfolgte aus
sachkundiger Hand.
Wie an allem, nagt jedoch auch an elektrischen Installationen der Zahn
der Zeit. Die Alterung der Installationsmaterialien ist jedoch nicht
ohne weiteres zu erkennen und wirkt sich nicht zwingend auf den
momentanen Betrieb aus.
Umso unberechenbarer können jedoch die
Auswirkungen von mängelbehafteten Anlagen sein. Sachschäden an
elektrischen Geräten und Liegenschaften und weitaus tragischer sind
Personenschäden die sich daraus ergeben.
Eine jede Überprüfung einer elektrischen Anlage ist mit grösster
Sorgfalt anzugehen und ist durch den Gesetzgeber im Rahmen der
Niederspannungs-Installations-Verordnung streng geregelt bzw.
vorgegeben.
Die Überprüfung der elektrischen Gebäudeinstallationen erfolgt immer
auch im eigenen Interesse des verantwortlichen Anlagebesitzers und
bewahrt Ihn weitgehenst vor unangenehmen Ereignissen und daraus
folgenden Haftungsansprüchen von geschädigten Drittpersonen. Eine
periodische Sicherheitsprüfung ist daher eine Vertrauensangelegenheit
und eine Dienstleistung im Sinne der alltäglichen Sicherheit zu Hause
und am Arbeitsplatz.